Änderung der Corona-Verordnung-Schule
Die Verordnung enthält folgende Neuerung:
Für die Pausenzeiten gelten ab sofort zwei Ausnahmen für die Maskenpflicht:
- Es wird klargestellt, dass die Maskenpflicht nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) gilt.
- Solange sich Personen während der Pausenzeiten außerhalb der Gebäude befinden und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können sie die Maske abnehmen.